Beschreibung
Im Falle eines Cyberangriffs oder bei einem Data Breach, der Auswirkungen auf personenbezogene Daten hat, muss der Verantwortliche den Vorfall gegebenenfalls an die Datenschutzaufsicht melden und womöglich die betroffenen Personen benachrichtigen. Seit Geltung der DSGVO ist die Bedeutung der datenschutzrechtlichen Meldepflichten stark gestiegen, da die Meldepflicht nicht mehr auf bestimmte Kategorien beschränkt ist, wie dies vorher der Fall war. Unterschieden wird zwischen der Meldepflicht in Art. 33 DSGVO an die Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigungspflicht in Art. 34 DSGVO an die betroffenen Personen. In dem vorliegenden Beitrag wird sich mit den Voraussetzungen dieser Regelungen auseinandergesetzt, aber auch mit der Frage, ob und wie auf die Meldungen und Benachrichtigungen verzichtet werden kann. Relevanz erhält die Thematik vor allem durch die hohen Bußgelder im Falle von Verstößen gegen die Melde- und Benachrichtigungspflichten. Diese können bis zu 10.000.000 Euro oder im Falle eines Unternehmens bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres sein. Spannend erscheint zudem die Vereinbarkeit mit der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbelastungsfreiheit.
Video-Link: https://bbb-gl1.rz.uni-frankfurt.de/b/seb-puf-pe6-zx8
Referent*innen
Karina Filusch
Karina Filusch hat ihre eigene Rechtsanwaltspraxis in Berlin und ist Fachanwältin für IT-Recht. Sie berät Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte sowie Verbände, Vereine und Privatpersonen und begleitet wissenschaftliche Projekte an Hochschulen. Auch Verbraucher*innen hilft die Rechtsexpertin, z.B. beim Löschen persönlicher Daten aus dem Netz oder der Anfrage von Auskünften. Die Rechtsanwältin ist außerdem langjährige Dozentin. Nach ihrem Jurastudium in Deutschland, Polen und Frankreich absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht, u.a. mit Stationen im Auswärtigen Amt Berlin und in der Vertretung des Landes Berlin bei der EU in Brüssel. 2018 eröffnete sie ihre eigene Kanzlei in der Friedrichsstraße in Berlin-Mitte.
Credit Photo: Kevin und Lennard Geduhn, www.we-fly-high.de