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SUMMARY:Meldepflichten bei Cyberangriffen und Data Breaches
DESCRIPTION:Im Falle eines Cyberangriffs oder bei einem Data Breach, der Au
 swirkungen auf personenbezogene Daten hat, muss der Verantwortliche den Vor
 fall gegebenenfalls an die Datenschutzaufsicht melden und womöglich die bet
 roffenen Personen benachrichtigen. Seit Geltung der DSGVO ist die Bedeutung
  der datenschutzrechtlichen Meldepflichten stark gestiegen, da die Meldepfl
 icht nicht mehr auf bestimmte Kategorien beschränkt ist, wie dies vorher de
 r Fall war.  Unterschieden wird zwischen der Meldepflicht in Art. 33 DSGVO 
 an die Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigungspflicht in Art. 34 DSGVO a
 n die betroffenen Personen. In dem vorliegenden Beitrag wird sich mit den V
 oraussetzungen dieser Regelungen auseinandergesetzt, aber auch mit der Frag
 e, ob und wie auf die Meldungen und Benachrichtigungen verzichtet werden ka
 nn. Relevanz erhält die Thematik vor allem durch die hohen Bußgelder im Fal
 le von Verstößen gegen die Melde- und Benachrichtigungspflichten. Diese kön
 nen bis zu 10.000.000 Euro oder im Falle eines Unternehmens bis zu 2 % sein
 es gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäfts
 jahres sein. Spannend erscheint zudem die Vereinbarkeit mit der verfassungs
 rechtlich garantierten Selbstbelastungsfreiheit.\n\nVideo-Link: https://bbb
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